Zeit zu handeln

Die DIN19643 fordert zum umdenken.

Die DIN 19643 spiegelt den aktuellen Stand der Technik wieder und schreibt auf Seite 40.11.2 vier Desinfektionsverfahren vor. Der Betreiber/Planer kann zwischen diesen 4 Desinfektionsverfahren wählen. Die chemische Zusammensetzung des Füllwassers spielt hierbei eine untergeordnete Rolle. Ausschlaggebend sollte der Grundsatz in finanzieller wie chemischer Hinsicht “Weniger ist mehr!”, der Arbeits- und Umweltschutz sein. Der Arbeitnehmerschutz steht über allem! (Gefahrstoffverordnung, Arbeitsschutzgesetz)

Die Desinfektionsverfahren unterscheiden sich erheblich im Investitionsvolumen, Sicherheitsaspekt, AOX-Belastung, Umweltschutz, Wasseraggressivität gegenüber dem Badegast, Baukörper, technischen Anlagen und Ausstattung. Auch hier gilt der ökonomische Grundsatz: Je höher die Investitionssummen sind, um so höher sind die Abschreibungskosten, Wartungs-, Reparatur-, Energie- und Kapitaldienstkosten (Zinsen). Ferner unterscheiden sich die Desinfektionsverfahren in den negativen Neben-/Abfallprodukten, die sich negativ auf den Badegast, Baukörper, technische Anlagen und Ausstattung auswirken. Eine zukunftsorientierte Schwimmbadwasser- Aufbereitung sollte Zielorientiert für den Badegast sein, denn für den Schwimmbadbenutzer werden diese Einrichtungen gebaut und unterhalten. Negative Nebenprodukte im Desinfektions- und pH-Regulierungsprozess sind u. a. Chlorat/Chlorit, Sulfat, Chlorid und Chloramine. Um diese Nebenprodukte zu neutralisieren, müssen zusätzliche aufwendige Techniken installiert werden, die wiederum Investitions-, Energie-, Reparaturkosten usw. verursachen.

Alternativ gibt es die Möglichkeit, mit Frischwasser diese Stoffe zu verdünnen. Diese Variante ist ebenfalls sehr kostenintensiv!

Die toxischen bzw. aggressiven Stoffe wirken negativ auf den Badegast. Der Badegast empfindet diese Stoffe als Reizstoffe, die Haut-/Schleimhautreizungen verursachen bzw. als Reaktionsstoffe (Chloramine) die Atemwege belasten. Diese chemischen Verbindungen hinterlassen bei dem Badegast keine positiven Empfindungen. Er quittiert dieses durch weniger Schwimmbadbesuche bzw. spricht im Extremfall nicht positiv für dieses Schwimmbad, sondern äußert sich negativ gegenüber anderen Personen.

Unter dem Motto “weniger ist mehr” in technischer, chemischer und finanzieller Sicht, empfiehlt es sich, diesen Grundsatz bei der Auswahl der Dosiertechnik zu berücksichtigen. Die sicherheitsbedingten gesetzlichen Vorgaben zum Schutze der Arbeitnehmer (Arbeitsschutzgesetz, Gefahrstoffverordnung, Unfallverhütungsvorschriften) sind für den Betreiber/Arbeitgeber bindend.

Wer dagegen verstößt, macht sich strafbar und wird abgeurteilt.

Die baulichen Vorgaben werden u. a. durch das Wasserhaushaltsgesetz, die Bauordnung, die Unfallverhütungsvorschriften und der DIN 19643 geregelt.

REIZSTOFFE &
TOXISCHE VERBINDUNGEN:

Chlorat  = Toxische Salze der Chlorsäure (stark und spontan reagierende Oxidationsmittel)

Chlorit  =   toxische Salze der Chlorigen Säure (starkes Oxidationsmittel und leicht zersetzlich)

Chlorid  =   Salze des chemischen Elementes Chlor

Sulfat  = Salze oder Verbindungen der Schwefelsäure

Chloramine  = Reaktion von Chlor mit Harnstoff, Kreatinin und Aminosäuren (verursacht Augenreizungen und den typischen Schwimmbadgeruch)

Bromat  = Salze und chemische Verbindungen der Bromsäure (starkes Oxidationsmittel)